Zur Frage der Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand

Autor
Scharf, Jan
Dierkes, Jan-Michael
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09
EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04
EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
543-549
Titeldaten
  • Scharf, Jan ; Dierkes, Jan-Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2011
    S.543-549
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09, EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04, EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Ausgehend von der grundsätzliche Frage der Vergabepflichtigkeit von Privatisierungsmaßnahmen untersuchen die Verfasser die Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand. Zunächst stellen sie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04 [Stadt Mölln], Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08 [Loutraki und Aktor] und Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09 [Mehiläinen]) dar und entwickeln daraus Leitlinien zur Beurteilung der Vergabepflichtigkeit von gemischten (Transaktions-)Verträgen. Zunächst sei die Trennbarkeit von Haupt- und Nebenleistung zu prüfen. Im Falle der Falle der Untrennbarkeit müsse auf der zweiten Stufe der Hauptgegenstand bzw. der Schwerpunkt herausgearbeitet werden. Sofern der Hauptgegenstand des Vertrags nicht vergabepflichtig ist, sei der gesamte Vertrag grundsätzlich ausschreibungsfrei. Daraus sei jedoch nicht die Schlussfolgerung zu ziehen, dass im Rahmen vergabefreier Anteilsveräußerungen vergabepflichtige Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen als Annexvereinbarung ausschreibungsfrei mitvergeben werden könnten. Dies sei im Einzelfall zu prüfen, wobei im Zweifel eine Ausschreibung erfolgen sollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach § 97 Abs. 3 GWB und Europarecht

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
Heft
3
Jahr
2011
Seite(n)
97-99
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 3/2011
    S.97-99
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach inwieweit mittelständische Interessen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können und berücksichtigt werden müssen. Hier zeigt er insbesondere die europarechtlich intendierten Grenzen auf. Zunächst befasst er sich mit den Anforderungen der Losaufteilung bzw. der Gesamtlosvergabe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es hinsichtlich der Begründung einer Gesamtlosvergabe nicht auf das Gewicht der vorgebrachten Gründe ankomme. Auch sei § 97 Abs. 3 GWB keine Anforderung für die Durchführung einer Abwägungsentscheidung zu entnehmen. Vielmehr genüge die Schlüssigkeit der geltend gemachten Gründe für die Gesamtvergabe. Anschließend befasst er sich mit der Auftragsvergabe an Generalübernehmer und der Loslimitierung. Hierbei zeigt er auf, dass für eine Loslimitierung der rechtliche Ansatzpunkt fehle und eine solche vielmehr zu einer Diskriminierung führe. Sodann geht er der Frage nach inwieweit Aufträge mittelstandgerecht zugeschnitten werden können. Sein abschließendes Fazit: Die nach § 97 Abs. 3 GWB gewollte Förderung des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entbindet nicht von der Wahrung europarechtlicher Regeln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Algerisches Vergaberecht in der Praxis

Autor
Daun, Martin
Jansen, Justus
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
377-389
Titeldaten
  • Daun, Martin; Jansen, Justus
  • RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft
  • Heft 6/2011
    S.377-389
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend zeigen die Verfasser das wirtschaftliche Umfeld und die Bedeutung Algeriens als Handelspartner für Deutschland auf. Anschließend skizzieren sie die Rechtsquellen des algerischen Vergaberechts und beschreiben umfassend das algerische Vergabeverfahrensrecht. Dabei fallen in den Kernbereichen immer wieder deutliche Parallelen zum deutschen Vergaberecht auf. Eine interessante Besonderheit stellt die sog 25% Marge dar. Hierbei wird bei der Wertung der Angebote auf den Brutto-Angebotspreis ausländischer Bieter ein Aufschlag von 25% hinzuaddiert. Ziel dieser Regelung ist die Förderung von algerischen Bietern oder Bietern mit algerischer Beteiligung, bzw. von Angeboten mit algerischem Bezug. Anschließend stellen sie ausführlich die Besonderheiten der Regelungen zur Vertragsgestaltung dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nebenangebote und Zuschlagskriterien: Das Offensichtliche (v)erkannt?

Autor
Kues, Jarl-Hendrik
Kirch, Thomas
Normen
Art. 24 Abs. 1 RL/2004/18/EG
Art. 36 Abs. 1 RL/2004/17/EG
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - VII-Verg 61/09
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - VII-Verg 61/09
OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 1 Verg 10/10
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
335-339
Titeldaten
  • Kues, Jarl-Hendrik; Kirch, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2011
    S.335-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 24 Abs. 1 RL/2004/18/EG, Art. 36 Abs. 1 RL/2004/17/EG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - VII-Verg 61/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - VII-Verg 61/09, OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Zulassung von Nebenangeboten im Fällen in denen der Preises einziges Zuschlagskriterium ist. Gegenübergestellt werden die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, welches Nebenangebote in diesem Fall mit Rückgriff auf den Wortlaut der SKR und VKR ausschließt und eine aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig, welche sich an der „ursprünglich gelebten Praxis, Nebenangebote zuzulassen […]“ orientiert. Nach einer Analyse der europäischen Vergaberichtlinien hinsichtlich Wortlaut, Systematik, teleologischen Erwägungen und der „Traunfeller-Entscheidung“ des EuGH kommen die Autoren zu dem Schluss, dass Nebenangebote im genannten Zusammenhang nicht berücksichtigt werden dürfen und zeigen abschließend mögliche Folgen insbesondere hinsichtlich der sog. „Gleichwertigkeitsprüfung“ auf.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Arbeits- und Vergaberecht

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
550-553
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2011
    S.550-553
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB

EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-271/08

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Ausgehend von der Entscheidung des EuGH zur Direktvergabe von Dienstleistungsverträgen über die betriebliche Altersversorgung betrachtet der Verfasser die Vereinbarkeit von arbeitsrechtlichen mit vergaberechtlichen Regelungen. Zunächst wird festgestellt, dass das Grundrecht auf Kollektivverhandlung mit den Erfordernissen der Freiheit der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs im Konfliktfall verhältnismäßig auszugleichen seien. Dies könne dadurch geschehen, dass die tarifvertraglichen Anforderungen in eine entsprechende Ausschreibung aufgenommen werden. An der Ausschreibungsverpflichtung ändere sich auch dadurch nichts, dass der öffentliche Auftraggeber als Entgelt an den Auftragnehmer nur einbehaltene Bezüge seiner Arbeitnehmer zahle, da er dadurch eine ihm auferlegte tarifvertragliche Verpflichtung erfülle. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Tarifverträge die Grundfreiheiten und damit das Vergaberecht nicht ausschließen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Soziale Vergabekriterien im Spiegel aktueller Judikatur von EuGH und BVerfG

Autor
Frenz, Walter
Normen
Art. 26 RL 2004/18/EG
Art. 38 RL 2004/17/EG
§ 97 IV GWB
Heft
9
Jahr
2011
Seite(n)
321-326
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 9/2011
    S.321-326
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 26 RL 2004/18/EG, Art. 38 RL 2004/17/EG, § 97 IV GWB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor untersucht die Zulässigkeit vergabefremder Kriterien im sozialen Bereich. Hierzu legt er zunächst die engen Grenzen von Ausschlussgründen dar und zeigt auf, dass Tariftreueklauseln nicht durch die in § 97 Abs. 4 GWB eingeführte Gesetzestreue durchgesetzt werden könnten. Sodann prüft er, unter welchen Bedingungen soziale Kriterien wie Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder die Frauenförderung als Leistungskriterien herangezogen werden dürfen. Hierbei komme es insbesondere drauf an, dass ein Auftragsbezug bestehe und es sich nicht um rein nationale soziale Zielsetzungen handele. Schließlich begründet er unter Berücksichtigung der Entsenderichtlinie und der "Rüffert"-Entscheidung des EuGH, dass Tariftreueklauseln weiterhin regelmäßig unzulässig seien. In der Regel gehen diese über die bloße Absicherung von Mindeststandards hinaus. Zudem fehle es ihnen an der erforderlichen allgemeinen Wirkung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Energieeffizienz im Vergaberecht

Untertitel
Beschaffung umweltgerechter IT-Leistungen
Autor
Bischof, Elke
Normen
§ 97 Abs. 4 GWB
§ 8 Abs. 5 VOL/A-EG
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
140-143
Titeldaten
  • Bischof, Elke
  • ITRB - Der IT Rechtsberater
  • Heft 6/2011
    S.140-143
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 4 GWB, § 8 Abs. 5 VOL/A-EG

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin erläutert zunächst die Hintergründe der umweltgerechten und energieeffizienten Beschaffung und den nationalen rechtlichen Rahmen. Die Einbindung der Energieffizienz könne an verschiedenen Stellen in der Ausschreibung erfolgen, so bereits schon in der Vergabebekanntmachung, in der Leistungsbeschreibung oder bei den Zuschlagskriterien. Im nachfolgenden Hauptteil wird auf die Gestaltungmöglichekiten der Leistungsbeschreibung eingegangen um dort entsprechende Anforderungen zum Beispiel anhand von Umweltzeichen zu berücksichtigen und zu formulieren. Schließlich erläutert die Autorin, wie diese Anforderungen ihren Niederschlag in den Zuschlagskriterien und den vertraglichen Bestimmungen finden sollten. Abschließend hält sie fest, dass die Beschaffung energieeffizienter und umweltschonender Geräte in jeder Hinsicht zu begrüßen sei und das Vergaberecht die hierfür notwendigen Instrumente schon jetzt bereithalte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beurteilung von Einkaufskooperationen gemäß Art. 101 Abs. 1 und Abs. 3 AEUV

Autor
Säcker, Franz Jürgen
Mohr, Jochen
Normen
Art. 101 Abs. 1 AEUV
Art. 101 Abs. 3 AEUV
Heft
7
Jahr
2011
Seite(n)
793-808
Titeldaten
  • Säcker, Franz Jürgen; Mohr, Jochen
  • wrp - Wettbewerb in Recht und Praxis
  • Heft 7/2011
    S.793-808
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 101 Abs. 3 AEUV

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
In einem sehr profunden, vorbildlich gegliederten und mit einer dissertationsverdächtigen Anzahl an Belegen versehenen wissenschaftlichen Aufsatz beleuchten die Autoren die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Einkaufskooperationen nach Art. 101 Abs. 1, Abs. 3 AEUV. Zunächst führen sie in die Problemstellung ein und differenzieren die unterschiedlichen Wettbewerbsverhältnisse der beteiligten Akteure als Grundlage für ihre weiteren Ausführungen. Daraufhin erörtern sie die wettbewerbstheoretische Zulässigkeit von Einkaufskooperationen und das Bestehen von Wettbewerbsbeschränkungen im Lichte des Art. 101 Abs. 1 AEUV. Die Autoren unterschieden dabei das Vertikalverhältnis der Einkaufskooperation zu den Lieferanten, das Horizontalverhältnis zu den übrigen Wettbewerbern und das Vertikalverhältnis zu den Gesellschaftern der Einkaufskooperation selbst. Schließlich werden die Voraussetzungen des Freistellungstatbestandes Art. 101 Abs. 3 AEUV besprochen. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB einer Einkaufskooperation nicht im Wege stehen, wenn diese erst etwa durch die Skaleneffekte der Kooperation in die Lage versetzt wird, effektiv als Wettbewerber im eigenen Absatzmarkt aufzutreten. Wird für die Beschaffungs- und Absatzseite ein Marktanteil von 15% nicht erreicht, so läge eine materielle Wettbewerbsbeschränkung nach Art. 101 Abs. 1 AEUV grundsätzlich nicht vor. Ab 15% Marktanteil wäre dann zudem eine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV nicht denkbar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja