Der Anbieterwechsel bei Ausschreibungen

Untertitel
- Erste empirische Ergebnisse aus dem deutschen Busverkehr
Autor
Augustin, Katrin
Walter, Matthias
Westerkamp, Ulrich
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2009
Seite(n)
264-268
Titeldaten
  • Augustin, Katrin; Walter, Matthias; Westerkamp, Ulrich
  • InfrastrukturRecht
  • Heft 11/2009
    S.264-268
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die Verfasser beschäftigen sich im Rahmen des vorliegenden Beitrags mit der Wettbewerbsförderung im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV). In diesem Zusammenhang werden die Inhalte und Ergebnisse eines Forschungsprojekts erläuternd dargestellt, welches sich empirisch mit dem Ausschreibungsdesign, strukturellen Einflüssen sowie dem Wettbewerb speziell bei der Vergabe von Bustransportleistungen beschäftigt. Untersucht werden danach Faktoren, welche die Wahrscheinlichkeit eines Anbieterwechsels bei solchen Vergaben beeinflussen; etwa Betriebsdauer, Auftragsvolumen und niedrige Komplexität, welche den Wettbewerb laut der Autoren positiv anregen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Rahmen der personenbeförderungsrechtlichen Liniengenehmigung

Untertitel
- Anmerkung zum Urteil des VGH BW vom 31.3.2009 - 3 S 2455/06
Autor
Winnes, Michael
Normen
§ 8 PBefG
§ 13 PBefG
Gerichtsentscheidung
VGH BW Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06
Heft
10
Jahr
2009
Seite(n)
378 - 381
Titeldaten
  • Winnes, Michael
  • VBlBW - Verwaltungsblätter für Baden Württemberg
  • Heft 10/2009
    S.378 - 381
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 PBefG, § 13 PBefG

VGH BW Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06

Abstract
Der Beitrag bespricht das rechtskräftige Urteil 3 S 2455/06 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) vom 31.3.2009, in dem zwei aktuelle Rechtsfragen aus dem Personenbeförderungsrecht entschieden worden sind. Es geht um §§ 8, 13 PBefG als wirksame Teilbereichsausnahme für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen und die damit verbundene Ausschlusswirkung für die in Kürze auslaufende VO 1191/69. Der VGH BW hat die Teilbereichsausnahme unter Berufung auf das Urteil 3 C 33.05 des BVerwG vom 19.10.2009 anerkannt. Gleichzeitig hat der VGH BW indirekt eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Anwendbarkeit der neuen EU-VO 1370/07 geschaffen. Der Autor verdeutlicht anhand der Entscheidung, dass die neue EU-Verordnung nunmehr ausnahmslos jede Liniengenehmigung umfasst und dies dringenden Handlungsbedarf bei den ÖPNV-Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden bei der Umsetzung erzeugt.[Felix Zimmermann, KEHR-RITZ & Kollegen, Hannover]
Rezension abgeschlossen
nein

Öffentliche Auftragsvergabe im ÖPNV

Autor
Winnes, Michael
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
712-719
Titeldaten
  • Winnes, Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.712-719
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Am 3. Dezember 2009 tritt die neue Verordnung 1370/07 ohne Umsetzung in deutsches Recht unmittelbar in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Verordnung 1191/69 und beansprucht für den gesamten ÖPNV unmittelbare Geltung. Der Verfasser analysiert wesentliche Regelungen und zeigt Abgrenzungsprobleme zwischen dem Kartellvergaberecht und den vergaberechtlichen Bestimmungen der EU-Verordnung. Er geht in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Begriffe Dienstleistungskonzession, Inhouse-Geschäfte sowie die unterschiedlichen Schwellenwerte ein. Er regt an, das eigentliche Vergabeverfahren nach der VO 1370/07, welches in Art. 5 Abs. 3 geregelt ist, aufgrund seiner wenig konkreten Verfahrensvorgaben durch nähere Vergabeverfahrensvorgaben im nationalen Recht weiter auszugestalten und problematisiert das Zusammenspiel von Europarecht bzw. Kartellvergaberecht und dem Personenbeförderungsrecht.[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die Dienstleistungskonzession - ein Auslaufmodell?

Autor
Sitsen, Michael
Normen
Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18 EG
Heft
10
Jahr
2009
Seite(n)
223-226
Titeldaten
  • Sitsen, Michael
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 10/2009
    S.223-226
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18 EG

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die Definition der Dienstleistungskonzession. Ausgehend von der Regelung in der Vergaberichtlinie stellt er die Ausformung des Begriffs durch die Rechtsprechung dar. Dabei arbeitet er Unterschiede zwischen der Rechtsprechung der dritten und vierten Kammer des EuGH heraus. Diese lägen insbesondere darin, dass die dritte Kammer nur ein abstraktes Betriebsrisiko, die vierte hingegen eine konkretes besonderes Risiko für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession voraussetzte. Sollte sich die Auffassung der vierten Kammer durchsetzen, so werde der Anwendungsbereich der Dienstleistungskonzession insbesondere im Bereich des ÖPNV und auch bei PPP-Modellen eingeschränkt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Verhältnis der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum nicht an sie angepassten deutschen Personenbeförderungsrecht

Autor
Saxinger, Andreas
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
350-355
Titeldaten
  • Saxinger, Andreas
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 9/2009
    S.350-355
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die Konsequenzen der fehlenden Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an die neue Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Dabei arbeitet er zunächst diejenigen Regelungen der Verordnung heraus, die zur Anwendung innerstaatlicher Umsetzungsakte bedürfen. Dabei identifiziert er den Rechtschutz gegen Vergabeentscheidungen als umsetzungsbedürftigen, aber nicht umgesetzten Regelungsbereich. Hier seien in der Konsequenz auch Schadenersatzforderungen aufgrund der fehlenden Umsetzung möglich. Anschließend zeigt er Regelungsbereiche auf, in denen dem nationale Recht ein Vorrang vor dem Gemeinschaftsrecht eingeräumt wird. Abschließend behandelt er inhaltliche Friktionen zwischen dem Personenbeförderungsgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Dabei geht er insbesondere auf die Begriffe eigen- und gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen sowie auf die Verwaltungsorganisation und die Verfahrensvorschriften ein.[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Der EuGH bewegt sich: Keine Ausschreibung kommunaler Kooperationen nach dem Urteil „Stadtreinigung Hamburg“

Autor
Portz, Norbert
Normen
§ 99 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
702-711
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.702-711
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB

EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06

Abstract
Kommunen können ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und öffentlichen Einrichtungen erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden bzw. die Leistungen in einem Vergabeverfahren zu beschaffen. So entschied der EuGH in seinem Urteil durch die Große Kammer vom 9.6.2009, C-480/06 – bezogen auf die Müllentsorgung mehrerer Landkreise, welche mit der Stadtreinigung Hamburg, einer Anstalt öffentlichen Rechts, ohne Vergabeverfahren einen entsprechenden Entsorgungsvertrag abschlossen - und verwarf damit die Schlussanträge des Generalanwalts, welcher für eine Vergabepflicht votiert hatte. Der Verfasser analysiert diese Entscheidung, prüft mögliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung nationaler Vergabesenate bezogen auf die interkommunale Zusammenarbeit und setzt das Urteil in Bezug zu vorangegangenen EuGH-Entscheidungen. Er arbeitet heraus, welche Besonderheiten vorliegen müssen, um diese Entscheidung auf andere interkommunale Sachverhalte übertragen zu können und warnt davor, dieses Urteil als „vergaberechtlichen Freibrief“ anzusehen, insbesondere für einseitig erfolgende Beauftragungen einer Kommune gegenüber einer anderen Kommune mit zu erbringenden Leistungen im Sinne einer Wirtschaftsteilnahme am Wettbewerbsmarkt. Das EuGH-Urteil sei jedoch aus kommunaler Sicht begrüßenswert, da bei interkommunalen Kooperationen, bei denen der staatliche Bereich gerade nicht verlassen werde, einer nicht gewollten Zwangsliberalisierung öffentlicher Aufgaben entgegengewirkt werde.[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die neue Sektorenverordnung

Autor
Opitz, Marc
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
689-701
Titeldaten
  • Opitz, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.689-701
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Am 28. September 2009 wurde die neue "Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung –SektVO)" im Bundesgesetzblatt, S. 3110, verkündet. Einen Tag später trat sie in Kraft. Das bedeutet, dass für den Sektorenbereich ab dem 29. September 2009 nur noch die SektVO anzuwenden ist. Sowohl VOB/A als auch VOL/A sind nur noch in ihren Abschnitten 1 und 2 gültig. Der Verfasser geht in seinem Beitrag auf wesentliche Bestimmungen der neuen SektVO ein. Er analysiert ihr Verhältnis zur VgV, den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der SektVO und die Freistellungsregelung in Art. 3. Er untersucht die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und nennt Bereiche, welche die SektVO nicht regelt, sodass den Auftraggebern Freiräume für selbst gestaltete Bewerbungsbedingungen verbleiben. Sein Fazit: Die SektVO führt zu Prozesserleichterungen und stellt einen echten Beitrag zum Bürokratieabbau dar.[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Business Improvement Districts (BIDs)

Untertitel
– Einführung in die Grundlagen eines neuen städtebaulichen Instruments
Autor
Lackner, Hendrik
Normen
§ 171 f BauGB
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
321-327
Titeldaten
  • Lackner, Hendrik
  • UPR - Umwelt und Planungsrecht
  • Heft 9/2009
    S.321-327
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 171 f BauGB

Abstract
Mit Einführung des § 171f BauGB (2006) wurde ein neues städtebauliches Instrument geschaffen, welches den Landesgesetzgebern nunmehr zur Verfügung steht. Sog. Business Improvement Districts (BIDs) basieren auf einem privaten Zusammenschluss von Grundeigentümern und/oder Gewerbetreibenden, die in einem räumlich klar abgegrenzten Gebiet auf der Grundlage eines Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts konkrete und zeitlich befristete Maßnahmen zur Aufwertung und Revitalisierung ihres Geschäftsquartiers umsetzen wollen und bereit sind, diese selbst zu finanzieren. Der Beitrag nimmt zunächst den § 171f BauGB ins Visier und geht im Weiteren näher auf Strukturen der BIDs ein. Ferner werden die landesgesetzlichen Regelungen am Beispiel von Hamburg vorgestellt und abschließend bestehende Probleme diskutiert.[Anne Körner, forum vergabe e. V.]
Rezension abgeschlossen
nein

10. Düsseldorfer Vergaberechtstag 2009

Autor
Köster, Bernd
Heft
10
Jahr
2009
Seite(n)
639-640
Titeldaten
  • Köster, Bernd
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2009
    S.639-640
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der vorliegende Aufsatz berichtet über den mittlerweile 10. Düsseldorfer Vergaberechtstag (5.6.2009), welcher durch das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltet wird. Der Düsseldorfer Vergaberechtstag ist eine Gelegenheit für die Fachwelt, um sich jährlich den Stand der Entwicklung zu vergegenwärtigen, aktuelle Nachrichten über Tendenzen in Rechtsprechung wie Rechtsetzung auszutauschen und in eine wissenschaftliche, praxisbezogene Diskussion einzutreten. Der stellt die Beiträge zusammengefaßt dar; so etwa den Vortrag des Veranstalters Prof. Dr. Martin Burgi über aktuelle Entwicklungen und Tendenzen des Vergaberechts, den des Regierungsdirektors Andreas Machwirth über Vergaberecht im Energiesektor oder den Dr. Carsten Jennerts über innerstaatliche und interkommunale Kooperationen.[Anne Körner, forum vergabe e. V.]
Rezension abgeschlossen
nein