Vergaberechtliche Möglichkeiten für Auftraggeber, Bieter und Auftragnehmer

Autor
Lausen, Irene
Müller, Jan Peter
Normen
§§ 124, 132, 133 GWB
Jahr
2021
Seite(n)
147-155
Titeldaten
  • Lausen, Irene ; Müller, Jan Peter
  • 2021
    S.147-155
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 124, 132, 133 GWB

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich umfassend und eingehend mit den Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten, die sich für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit einer bevorstehenden oder bereits eingetretenen Insolvenz eines Bieter- oder Auftragnehmerunternehmens ergeben. Ausgehend von der Prognose, dass die Häufigkeit und Relevanz von Insolvenzvorgängen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und trotz des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes zeitnah steigen wird, werden die vergaberechtlichen Handhaben der Vergabestelle in den verschiedenen Stadien der Ausschreibung bzw. Beauftragung sowie des Vertragsvollzugs näher beleuchtet. Dies umfasst Ausschlussmöglichkeiten nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB ebenso wie Fragen des Umgangs mit Bietergemeinschaften, deren eines Mitglied insolvent wird. Des Weiteren wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Auftragnehmerwechsel nach Vertragsschluss im Lichte des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB in Betracht kommt und ob und unter welchen Voraussetzungen Insolvenzsachverhalte Kündigungsmöglichkeiten nach § 133 GWB eröffnen. Schließlich wird die Frage behandelt, ob im Falle der Kündigung des Auftragnehmers auf den zweitplatzierten Bieter der ursprünglichen Ausschreibung zurückgegriffen werden kann (was i.d.R. nicht in Betracht kommt). Neben der Darstellung der sich stellenden Rechtsfragen und der aus rechtlicher Sicht bestehenden Handlungsmöglichkeiten gibt der Beitrag praktische Empfehlungen zum Umgang mit Insolvenzsituationen auf Bieterseite und insbesondere zu der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit einem etwa eingesetzten Insolvenzverwalter.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

HOAI 2021 und laufende Architektenverträge

Autor
Ritter, Thomas
Normen
§ 57 HOAI
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
161-165
Titeldaten
  • Ritter, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2021
    S.161-165
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 57 HOAI

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit der Regelung in § 57 HOAI 2021 auseinander, wonach die HOAI 2021 erst auf die ab dem 01.01.2021 begründeten Vertragsverhältnisse anzuwenden ist. Für laufende Architektenverträge fehlt eine Regelung. Für den Verfasser sprechen insbesondere Art. 345 AEUV und Art. 17 I 2 GRCh dafür, dass es bei ihnen unbeschadet des Urteils des EuGH vom 4.7.2019 bei den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen der HOAI 2013 bleibt.

Als Altverträge im Sinne des § 57 HOAI 2021 seien auch Stufenverträge zu behandeln, ebenso zum Stichtag schwebend unwirksame Verträge (z. B. bei einer ausstehenden Genehmigung durch den Gemeinderat) und vor dem Stichtag geschlossene, aber nachträglich geänderte und erweiterte Verträge, wobei bei letzteren eine vertragliche Klarstellung der Vertragsparteien sinnvoll wäre, dass es bei dem zur Zeit der Begründung des Vertragsverhältnisses geltenden Pflichtenprogramm sein Bewenden habe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bestätigung der Bereichsausnahme Rettungsdienst

Untertitel
Weiterer Baustein in der Entscheidungspraxis durch das OLG Hamburg
Autor
Kieselmann, René
Pajunk, Mathias
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
174-177
Titeldaten
  • Kieselmann, René ; Pajunk, Mathias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2021
    S.174-177
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ahdia Waezi , FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten , Berlin
Abstract
Die Autoren besprechen eine Entscheidung des OLG Hamburg (Beschl. v. 16.4.2020 – 1 Verg 2/20) zur Bereichsausnahme der Gefahrenabwehr. In seiner Entscheidung ging das OLG Hamburg von dem Vorliegen einer Bereichsausnahme aus und hielt den Antrag der Antragstellerin gemäß § 17 a II 1 GVG für unzulässig. Die Autoren bewerten die Entscheidung des Vergabesenates als einen weiteren Baustein der Entscheidungspraxis in der Diskussion um die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der EuGH - Entscheidung Falck Rettungsdienste GmbH, Falck AS/Stadt Solingen (Urt. v. 21.3.2019 – C-465/17). Einleitend beschäftigen sich die Autoren in dem Aufsatz mit der Genese der Bereichsausnahme der Gefahrenabwehr und gehen sodann auf die relevanten Regelungen im Hamburgischen Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) und auf den Aspekt der Gemeinnützigkeit ein. Es spreche Einiges dafür, dass rein formale Gemeinnützigkeit für die Bereichsausnahme nicht ausreiche, sondern dass das weitere inhaltliche Kriterium „Mehrwert für den Bevölkerungsschutz“ hinzutreten müsse. Der hamburgische Landesgesetzgeber habe über § 14 I Nr. 2 HmbRDG, wie auch andere Landesgesetzgeber, über den formalen Status „gemeinnützig“ eine weitere Forderung aufgestellt, die verlange, dass die entsprechende Organisation auch im Katastrophenschutz tätig ist. Zwar sei, wie das OLG entschieden habe, die Antragstellerin/Klägerin zwar seit einigen Jahren gemeinnützig, habe aber erst nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung diese Zustimmung überhaupt beantragt, sodass sie zurecht nicht unter die Bereichsausnahme falle. Im Zusammenhang mit der Urteilsbesprechung beschäftigen sich die Autoren insbesondere mit der Frage der Anwendung des Primärrechts im Rahmen der Bereichsausnahme und der Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Vorschriften und der Bereichsausnahme auf Bundesebene. Abschließend halten sie fest, dass die Regelungen damit im Grundsatz in Deutschland angekommen und bestätigt seien. Die künftige Entscheidungspraxis werde jedoch noch herausarbeiten müssen, welche materiellen Voraussetzungen bestehen, um eine privilegierte Hilfsorganisation iSd § 107 I Nr. 4 GWB sein zu können. Ebenfalls werde vermutlich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und der landesrechtlich ergänzenden Normen noch geprüft werden müssen. Nicht ausgeschlossen sei zudem die Möglichkeit, dass dieses oder kommende Verfahren nochmals dem EuGH vorgelegt werden, um zu klären, ob unter der Bereichsausnahme Primärrecht anwendbar ist und was dies konkret bedeutet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

A Critical Appraisal of the Public Procurement System in Cameroon

Autor
Ekpombang, Alexander
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
78-101
Titeldaten
  • Ekpombang, Alexander
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2021
    S.78-101
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem öffentlichen Auftragswesen in Kamerun. Einleitend werden die historische Entwicklung des Auftragswesens sowie die einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen dargestellt und deren Anwendungsbereich in Bezug auf Unternehmen, Transaktionen und Schwellenwerte veranschaulicht. Der Beitrag setzt sich sodann mit verschiedenen Verfahrensarten auseinander, wobei ein besonderes Augenmerk auf die „öffentliche Ausschreibung“ gelegt wird. Neben den Anforderungen, die das kamerunische Recht für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren konstituiert, und den Vergabekriterien analysiert der Autor zudem mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen kamerunisches Vergaberecht. In diesem Zusammenhang behandelt der Beitrag insbesondere auch die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel für im Vergabeverfahren geschädigte Bieter. In seiner Schlussbetrachtung stellt der Autor abschließend fest, dass das kamerunische Vergaberechtsregime im Einklang mit dem UNCITRAL Modellgesetz zum öffentlichen Auftragswesen stehe, dessen Integrität und Effektivität jedoch durch das Versagen bei der Korruptionsbekämpfung in Kamerun negativ beeinflusst werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zu den Anforderungen an den Vergabemerk bei einer produktscharfen Ausschreibung und der Möglichkeit der Heilung von Dokumentationsmängeln

Untertitel
- Zugleich Besprechung von OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 – 13 Verg 13/19 –
Autor
Pfannkuch, Benjamin
Gerichtsentscheidung
OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19
Jahr
2021
Seite(n)
39-42
Titeldaten
  • Pfannkuch, Benjamin
  • 2021
    S.39-42
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit einer Entscheidung des OLG Celle vom 31.03.2020 auseinander (13 Verg 13/19). Der Entscheidung lag eine Beschaffung mehrerer Kommunen von sog. Digitalen Meldeempfängern (DME) für ihre freiwilligen Feuerwehren zu Grunde. Streitpunkte waren zum einen die Beachtung des Grundsatzes der Produktneutralität bzw. der Ausnahmen hiervon i.S.v. § 31 Abs. 6 VgV, zum anderen die Anforderungen an die Dokumentation im Kontext von produktspezifischen Ausschreibungen und die Frage, inwieweit eine fehlerhafte Dokumentation nachträglich noch geheilt werden kann. Der Beitrag endet mit einer rechtlichen Würdigung der Entscheidungsgründe mit Blick auf die Praxis.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sustainable Public Procurement and Geography

Autor
Hasquenoph, Isabelle
Normen
Artikel 18, 34 AEUV
Artikel 18, 40, 43 RL 2014/24/EU
Heft
1
Jahr
2021
Seite(n)
63-77
Titeldaten
  • Hasquenoph, Isabelle
  • Heft 1/2021
    S.63-77
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Artikel 18, 34 AEUV, Artikel 18, 40, 43 RL 2014/24/EU

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Autorin verfolgt einen interdisziplinären Ansatz und beleuchtet die Wechselwirkungen von Geographie und Recht. Vorgestellt werden zunächst die theoretischen Grundlagen der Recht & Geographie-Bewegung ("law and geography movement"). Sodann wird untersucht, wie umweltbezogene und soziale Aspekte zu einer Bevorzugung von lokalen Beschaffungen im Rahmen des Vergaberechts führen können. Insbesondere die geographische Nähe der Beteiligten könne über verschiedene Wege im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. Betrachtet werden u.a. Markterkundungen und Direktvergaben, geschützte Herkunftsbezeichnungen und Bio-Siegel, Zuschlagskriterien betreffend Klimaschutz, Frische von Nahrungsmitteln, Reisekosten, Lebenszykluskosten sowie Anforderungen an die Versorgungssicherheit, Ausführungsbedingungen und Sozialklauseln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Markterkundung – Raum für Erkenntnisse

Autor
Jentzsch, Laura
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
38-41
Titeldaten
  • Jentzsch, Laura ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 3/2021
    S.38-41
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen in Ihren Beitrag ausgehend von den Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb die Anforderungen an eine vorherige Markterkundung dar. Zunächst skizzieren sie die Voraussetzungen, dabei nehmen sie die Tatbestandmerkmale „technischer Gründe“ und „Ausschließlichkeitsrechte“ in den Fokus. Sie zeigen dabei auf, dass durch den Wettbewerbsausschluss und die zusätzliche Voraussetzung, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt, eine weitaus größeren Rechtfertigungstiefe bestehe als bei einer reinen Produktfestlegung. Daher ergebe sich in diesen Fällen, anderes als bei der wettbewerblichen produktspezifischen Ausschreibung, eine Pflicht zur vorherigen Markterkundung. Anschließend zeigen sie auf, wie sich öffentliche Auftraggeber einen Marktüberblick verschaffen können. Neben der reinen Internetrecherche und Bietergesprächen komme auch die Beratung durch ein branchenangehöriges Unternehmen oder auch die Durchführung von Interessensbekundungsverfahren in Betracht. Ein durch die Markterkundung entstandener Inforationsvorsprung könne durch Fristverlängerungen ausgeglichen werden. Abschließend weisen sie darauf hin, dass essenzieller Bestandteil der Markterkundung die Dokumentation sei. Auch wenn ein Nachreichen von Gründen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens möglich sei, empfehle es sich doch, die entsprechenden Nachweise von vornherein zu sammeln. In ihrem Fazit stellen die Verfasser fest, dass Direktvergaben aufgrund des Nachweises ihrer Zulässigkeit in vielen Fällen ebenso aufwändig seien wie die Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe von Verpflegungsleistungen für kommunale Kindertagesstätten und Schulen

Autor
Grimm, Benjamin
Normen
§ 105 GWB
§ 103 Abs. 4 GWB
§ 105 Abs. 2 GWB
Heft
12
Jahr
2020
Seite(n)
549-553
Titeldaten
  • Grimm, Benjamin
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 12/2020
    S.549-553
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 105 GWB, § 103 Abs. 4 GWB, § 105 Abs. 2 GWB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Anforderungen an die Beschaffung von Verpflegungsleistungen für KiTa und Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Ob die Beschaffung einen öffentlichen Auftrag oder eine Dienstleistungskonzession darstellt, sei anhand des Betriebsrisikos zu klären. Die Abgrenzung sei auch für den einschlägigen Schwellenwert relevant. Dem Auftraggeber stehe bei Überschreitung des Schwellenwertes für öffentliche Aufträge grundsätzlich das offene bzw. nicht offene Verfahren zur freien Wahl, während bei Dienstleistungskonzessionen größere Gestaltungsfreiheit bestehe. Zum Erfordernis der Losbildung wird ausgeführt. Der Autor thematisiert im Weiteren die Anforderungen an die Gestaltung der Vergabeunterlagen und geht dabei insbesondere auf Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ein, ebenso auf die Bildung von Eignungs- und Zuschlagskriterien. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschaffung von Verpflegungsleistungen zwar herausfordernd, aber unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen möglich sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Veräußerung von Grundstücken durch die öffentliche Hand

Autor
Philipp, Ortwin
Vetter, Stefan
Kriesel, Julia
Heft
12
Jahr
2020
Seite(n)
539-549
Titeldaten
  • Philipp, Ortwin ; Vetter, Stefan ; Kriesel, Julia
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 12/2020
    S.539-549
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autoren setzen sich umfassend mit den rechtlichen Anforderungen auseinander, welche die öffentliche Hand bei der Veräußerung von Grundstücken beachten muss. In einem ersten Schritt erläutern sie hierzu den sich aus dem europäischen Primärrecht und dem Verfassungsrecht abzuleitenden Rechtsrahmen und stellen dar, welche konkreten Anforderungen sich aus dem Gleichbehandlungsgebot und dem Transparenzgrundsatz für die öffentliche Hand als Grundstücksveräußerer ergeben. Sodann setzen sich die Autoren in einem zweiten Schritt mit den aus dem Haushalts-, Vergabe- und Beihilfenrecht bzw. den Informationsfreiheitsrechten abzuleitenden Anforderungen auseinander. Hierbei gehen sie auf die für den Bund und die Länder bzw. Kommunen anwendbaren Vorschriften für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein. In einem Fazit kommen sie zu dem Schluss, dass die Verpflichtung zur Durchführung eines transparenten und chancengleichen Bieterverfahrens anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen ist. Bei dieser Beurteilung wird eine Differenzierung dahingehend vorgenommen, ob die Initiative zum Verkauf von der öffentlichen Hand oder dem Kaufinteressenten ausgeht. Darüber hinaus geben die Autoren wertvolle Tipps für die konkrete Gestaltung einer Grundstücksveräußerung mittels Bieterverfahrens.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wissen ist Macht – Akteneinsicht bei der Überprüfung von Vergabeentscheidungen

Autor
Rosenkötter, Annette
Normen
§ 165 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Köln, Urteil vom 29. 01.2020, 11 U 14/19
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
96-99
Titeldaten
  • Rosenkötter, Annette
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2021
    S.96-99
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 165 Abs. 1 GWB

OLG Köln, Urteil vom 29. 01.2020, 11 U 14/19

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
In ihrem Beitrag bespricht die Autorin zwei gerichtliche Entscheidungen zu den Grenzen des Rechts auf Akteneinsicht gemäß § 165 Abs. 1 GWB und zur Übertragbarkeit dieses Anspruchs auf den Unterschwellenbereich. Anhand einer Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 30.03.2013, 1 Verg 1/20) wird eine sachgerechte Auflösung des Spannungsfeldes zwischen Geheimnisschutz (§ 165 Abs. 2 GWB) und Akteneinsichtsrecht aufgezeigt. Vor Herausgabe von Unterlagen eines Mitbieters im Rahmen der Akteneinsicht, soll diesem die Möglichkeit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegeben werden. Zum Auskunftsanspruch im Unterschwellenbereich wird auf eine Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 29. 01.2020, 11 U 14/19) eingegangen. Für den Bereich der VOB/A würden sich demnach die Informationsansprüche der Bieter aus den §§ 14 und 19 VOB/A ergeben. Ein weiterer möglicher Informationsanspruch aus § 242 BGB, über die in der VOB/A geregelten Ansprüche hinaus, habe im vorliegenden Fall nach der Auffassung des OLG nicht bestanden; dieser komme nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen eines nachgelagerten Schadensersatzanspruchs möglich erscheinen. Der Autorin zufolge sei diese Beschränkung des Auskunftsanspruchs aus § 242 BGB durch spezielle vergaberechtliche Regelungen auch auf die UVgO und die VOL/A zu übertragen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein