Should an Adjudicantion System be Established for Procurement Disputes?

Autor
Murray, Chris
Bickerstaff, Roger
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
153-158
Titeldaten
  • Murray, Chris; Bickerstaff, Roger
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2021
    S.153-158
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Im Zusammenhang mit dem Brexit soll auch das Vergaberecht in Großbritannien umfassend reformiert werden. Dazu hat die Regierung schon Ende 2020 ein "Green Paper" herausgegeben, in dem unter anderem auch die Notwendigkeit eines schnelleren und kostengünstigeren Rechtsschutzsystems hervorgehoben wird. Die Autoren haben allerdings Zweifel, ob die vorgeschlagenen Reformen dafür geeignet sind. Sie schlagen vielmehr ein "adjudication" System vor. Dieser Streitschlichtungsmechanismus ist in Großbritannien in Bausektor schon weit verbreitet. Es ist mehr als eine Mediation, weil der Adjudicator den Streit auch selbst entscheidet, aber nicht so formal wie ein Schiedsgericht. Die Autoren stellen das System vor und befassen sich mit den Vorteilen, die dieses System für einen effektiven Rechtsschutz im Vergabeverfahren gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen hätte. Allerdings meinen die Autoren auch, dass dieses System nur ein Kompromiss sei und ein vergaberechtliches Rechtsschutzsystem wie in Deutschland - nicht im normalen Rechtsweg, sondern vor speziellen "procurement tribunals" vorzugswürdig wäre.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ich bin dann mal weg

Untertitel
Die vergaberechtlichen Folgen der Umwandlung von Bieterunternehmen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
29-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2021
    S.29-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der sehr praxisrelevanten Frage, wie sich gesellschaftsrechtliche Restrukturierungen, Eigentümerwechsel und Fusionen während laufender Vergabeverfahren auf diese auswirken. Dabei stellt der Autor fest, dass sich die Umstrukturierung eines Bieterunternehmens in der Regel nicht auf die Wertbarkeit der Angebote auswirke. Anders kann es aber bei einer Verschmelzung des Bieterunternehmens auf ein anderes Unternehmen sein, weil dort die Person des Bieters geändert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber bei einer Umstrukturierung des Bieterunterhmens die Eignungsprüfung erneut aufzurufen, wenn es Hinweise auf eine Änderung der Eignung gibt. Ob die Eignungsnachweise "mitgenommen" werden können, hängt von deren Zweck ab. So würden persönliche Referenzen der Mitarbeiter durch eine Umstrukturierung nicht entwertet. Umsatzzahlen, Personalstärke, aber auch Zertifikate, die bestimmte Managementprozesse bescheinigen, sind nicht ohne Weiteres auf das Nachfolgeunternehmen übertragbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, wem ein Angebot zuzurechnen ist, ist das zum Eröffnungstermin vorliegende Angebot. Dieses legt die Identität des Bieters fest.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Keine reine Geschmackssache – die Vergabe von Kreativleistungen

Autor
Schmidt, Moritz
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2021
Titeldaten
  • Schmidt, Moritz ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2021
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Die Autoren geben in ihrem Aufsatz Hinweise zur Gestaltung des Vergabeverfahrens bei der Vergabe von Kreativleistungen. Sie empfehlen insbesondere die Wahl des Verhandlungsverfahrens als Verfahrensart. Bei der Leistungsbeschreibung sollte die Balance zwischen aussagekräftigen Mindestanforderungen und genügend Spielraum für die Gestaltungsideen der Bieter gefunden werden. Besondere Schwierigkeiten bietet zumeist die Gestaltung der Zuschlagskriterien. Insbesondere wenn der optische Eindruck des Produkts im Vordergrund steht, sollte auf eine qualitative Bewertung nicht verzichtet werden. Neben Leistungskonzepten des Bieters können etwa Arbeitsproben bewertet werden. Die Zuschlagskriterien müssen dabei weitestgehend objektivierbar sein. Subjektive Kriterien wie die Ästhetik eines Gegenstandes können dabei durch Unterkriterien messbarer gemacht werden. Die Verfasser empfehlen ferner eine Bewertung durch mehrere Personen, wobei die Grundsätze der Schulnotenrechtsprechung des BGH herangezogen werden können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Transforming Public Procurement Law After Brexit: Some Reflections on the Government's Green Paper

Autor
Arrowsmith, Sue
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
103-123
Titeldaten
  • Arrowsmith, Sue
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2021
    S.103-123
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit den aus dem Green Paper der britischen Regierung hervorgehenden Zielsetzungen für die Anpassung des öffentlichen Vergaberechts nach dem Brexit. Diese umfassen v.a. die Beachtung nationaler, sozialer und umweltlicher Interessen, das Preis-Leistungs-Verhältnis, faire Behandlung der Zulieferer, Anti-Diskriminierung und Transparenz. Sodann stellt die Autorin ihre selbst entwickelten Zielsetzungen für ein post-Brexit Vergaberecht dar und untersucht, inwiefern diese im Green Paper beachtet wurden. Diese Prinzipien sind ein offenes Vergabeverfahren, ein einheitliches Rechtssystem, vereinfachte Rechtsetzung mit mehr soft law, Verwendung bereits bekannter Konzepte und Begriffe, Steigerung der Flexibilität und eine effizientere Rechtsdurchsetzung. Im Fazit erkennt die Autorin die meisten ihrer eigenen Prinzipien in den Zielsetzungen der Regierung wieder. Jedoch bemängelt sie, dass einige Regelungen eher zur Erhöhung der Komplexität führen könnten und dass die Vereinheitlichung des Rechts nicht über die bisherigen vier EU-Richtlinien hinausgeht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Remedies and the Green Paper

Autor
Dobson, Louise
Tucker, Ian
Geldart, Ryan
Parkinson, Charlotte
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
133-152
Titeldaten
  • Dobson, Louise; Tucker, Ian; Geldart, Ryan; Parkinson, Charlotte
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2021
    S.133-152
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Anlässlich des am 15.12.2020 von der Regierung des Vereinigten Königreichs veröffentlichten Grünbuchs zur Umgestaltung des öffentlichen Beschaffungswesens (Cabinet Office, Green Paper: Transforming public procurement) führen die Autoren eine Bestandsaufnahme des Rechtsbehelfssystems bei Vergabeverfahren durch und stellen die Reformansätze vor. Diese beinhalten u.a. interventionistischere, auf Beschleunigung ausgerichtete Verfahrensregeln für die bislang ausschließlich von staatlichen Gerichten getragenen Nachprüfungsinstanzen, Entscheidungen im schriftlichen Verfahren, erleichterten Zugang zu Informationen über das Vergabeverfahren sowie Überlegungen zur Einrichtung von administrativen Nachprüfungsinstanzen. Einen Schwerpunkt des Artikels bildet die Darstellung der historischen Rechtsentwicklung zur Frage der Aufhebung von Zuschlagsverboten und der Gewährung von Schadensersatz. Das Grünbuch lasse einen Trend hin zu einer Stärkung der vorvertraglichen Rechtsbehelfe und einer Beschränkung von Schadensersatzansprüchen für Bieter erkennen. Insbesondere wird die grundsätzliche Deckelung auf das 1,5-fache der Angebotskosten kritisch hinterfragt. Im Ergebnis sei das Grünbuch ein guter Startpunkt, für eine Bewertung müssten indes erst weitere konkrete Details vorliegen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabestatistikverordnung kann auch den Dritten Sektor betreffen

Autor
Hesse, Werner
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
141-142
Titeldaten
  • Hesse, Werner
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 3/2021
    S.141-142
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
Seit dem 01.10.2020 sind Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB auf Basis der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) dazu verpflichtet, bestimmte Daten (vgl. § 3 VergStatVO) nach Abschluss des Vergabeverfahrens an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Der Autor greift diese neue Verpflichtung auf und erörtert zunächst die Ziele der Vergabestatistikverordnung. Sodann werden die einzelnen Adressaten der Vergabestatistikverordnung dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf öffentlichen Auftraggebern i.S.v. § 99 Nr. 2 und 4 GWB. Daran anknüpfend kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass auch privatrechtlich organisierte Einrichtungen des "Dritten Sektors" unmittelbare Adressaten des Vergaberechts und damit auch der Vergabestatistikverordnung sein können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht: systematische Erläuterung für Praxis und Ausbildung

Autor
Burgi, Martin
Jahr
2021
Seite(n)
XXVI, 340
Verlag
Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • 3. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2021
    S.XXVI, 340
  • ISBN 978-3-406-76781-4
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 5/2021: Das bewährte Konzept dieses Praxis- und Ausbildungshand- und -lehrbuchs
(s. Monatsinfo 08-09/16, S. 364) wurde in der 3. Auflage 2021 unverändert beibehalten. Es waren zahlreiche
neue Nachprüfungsentscheidungen und vorhandene Hinweise im Text zu prüfen bzw. zu aktualisieren, um
sie in den Band einzubringen. Die Unterschwellenvergabeordnung, das neue Wettbewerbsregister und die
elektronische Vergabe haben ebenfalls stärker Eingang in das Buch gefunden. Insgesamt umfasst die 3.
Auflage 2021 weiterhin vier Kapitel in 26 Paragraphen auf 366 Druckseiten. Das erste Kapitel behandelt
die Rechtsgrundlagen des Vergaberechts mit der Einführung, der Zielsetzung und dem Standort dieses
Rechts sowie dem Normenbestand und der Systematik dieses Rechts auf nationaler, EU- und
internationaler Ebene. Das zweite Kapitel dieses Bands enthält die Darstellung des Rechtsrahmens des
GWB-Vergaberechts für Aufträge im Geltungsbereich der allgemeinen EU-Vergaberichtlinien. Umfassend
werden in 17 Paragraphen die Stationen der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung eines
Vergabeverfahrens einschließlich des notwendigen Rechtsschutzes vorgestellt und erläutert. Im dritten
Kapitel geht es in zwei weiteren Paragraphen um die von den allgemeinen EU-Vergaberichtlinien
ausgenommenen EU-Sonderregelungen für Vergaben in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr, für
ÖPNV-Dienste auf Schiene und Straße, Verteidigung und Sicherheit, Bau- und
Dienstleistungskonzessionen. Das vierte Kapitel zum Haushaltsvergaberecht bzw. Vergaberegime für
Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte einschließlich Rechtsschutz schließt in zwei letzten
Paragraphen den Band ab – abgesehen von den ebenfalls seit der 1. Auflage beibehaltenen Übungsfällen
mit Lösungen als Beleg für die Eignung des Werks als Lehrbuch.
Auflage
3
ISBN
978-3-406-76781-4
Rezension abgeschlossen
ja

Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Autor
Scheffler, Eberhard
Heft
8
Jahr
2021
Seite(n)
120-122
Titeldaten
  • Scheffler, Eberhard
  • Heft 8/2021
    S.120-122
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt den Referentenentwurf des Gesetztes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
in Lieferketten vor. Zunächst zeigt er auf, dass die gesetzliche Regelung u.a. dadurch veranlasst wurde,
dass der unverbindliche „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ aus 2016 nur in geringem
Umfang befolgt wurde. Nun sollen mit dem vorgesehenen Gesetz Verletzungen von Menschenrechten
und umweltbezogenen Pflichten vorgebeugt, verhindert, abgeschwächt oder beendet werden.
Anschließend skizziert er die vom Gesetzentwurf umfassten Menschenrechts- und umweltbezogenen
Risiken und den Begriff der Lieferkette. Sodann erläutert er die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden
Sorgfaltspflichten der Unternehmen, insbesondere das Risikomanagement sowie die Verpflichtung der
Schaffung einer Grundsatzerklärung in Unternehmen und, einer unternehmensinternen Kommunikation
sowie die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
soll die Erfüllung der Vorgaben durch die Unternehmen überwachen und Maßnahmen treffen, um
Verstöße festzustellen und zu beseitigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz sollen
Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

Autor
Schnieders, Ralf
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
58-62
Titeldaten
  • Schnieders, Ralf
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 2/2021
    S.58-62
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert die Regelungen des neuen Berliner Vergabegesetztes. Zunächst untersucht er
ausführlich den Anwendungsbereich des Gesetzes und arbeitet heraus welche Auftraggeber nicht oder
nur teilweise den Regelungen des Vergabegesetzes unterfallen. Er zeigt dabei auf, dass das Land Berlin bei
allen Auftraggebern, die nicht dem Anwendungsbereich unterfallen, im Rahmen einer Bemühungsklausel
auf die Anwendung der Regelung freiwillig hinwirken soll. Anschließend erläutert er den sachlichen
Anwendungsbereich, der sich an den GWB-Ausnahmevorschriften orientiert und eine Härtefallklausel
enthält, die ein Abweichen ermöglicht, falls kein Angebot zu den Bedingungen des Vergabegesetzes
eingeholt werden kann. Sodann werden die Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung vorgestellt. Diese
Vorgaben unterteilen sich in Regelungen für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung und
beinhalte u.a. eine Mindestlohnvorgabe von 12,50 Euro, sofern dieser nicht von Tarifverträgen
überschritten wird, Vorgaben zu ILO-Kernarbeitsnomen, Elemente für Frauenförderung und
Benachteiligungsverbote. Einen Rechtsschutz für Bieter bei der Vergabe im Unterschwellenbereich hat der
Berliner Gesetzgeber nicht geschaffen. In seinem Fazit kritisiert der Verfasser, dass es nicht gelungen sei,
ein einfach verständliches Regelwerk zu schaffen. Der Anwendungsbereich sei abweichend von der
politischen Absicht sehr selektiv ausgestaltet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ein besonderes Angebot: Die Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren

Autor
Schoof, Timm
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
58-62
Titeldaten
  • Schoof, Timm
  • Vergabe News
  • Heft 4/2021
    S.58-62
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Besonderheiten, die die Bildung von Bietergemeinschaften
in den jeweiligen GWB-Verfahrensarten mit sich bringt. Der Autor empfiehlt den Abschluss von
schriftlichen Bietergemeinschaftsverträgen und thematisiert die Besonderheiten der Bietergemeinschaft
im Rahmen der Eignung. Er geht auf die Problematik von Änderungen in der Zusammensetzung von
Bietergemeinschaften während des Verfahrens ein, die auch durch Insolvenz verursacht sein kann. Unter
Rückgriff auf die Zielrichtung des Kartellvergaberechts thematisiert er außerdem das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Abreden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja