IPPP: Risks and Opportunities, An Economic Perspective

Autor
Brux, Julie de
Marty, Frédéric
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
113-125
Titeldaten
  • Brux, Julie de ; Marty, Frédéric
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2014
    S.113-125
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren erläutern zunächst die Gründe und Rahmenbedingungen, die für öffentlich-private-Partnerschaften (im Aufsatz PPP) sprechen, und gehen dann auf die Gestaltungsformen vertraglicher PPP und institutioneller PPP ein. Während erstere sich auf einen Leistungsaustausch beziehen, handele es sich bei letzteren um einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss. Es werden die Nachteile der vertraglichen PPP aufgezeigt und in der Folge geprüft, ob diese Nachteile durch institutionelle PPP gelöst werden können und welche eigenen Probleme diese mit sich bringen. Hierzu werden die verschiedenen Stakeholder vom Privatunternehmer über den AG und die Finanzierer bis hin zu den Bürgern betrachtet. Im letzten Abschnitt diskutieren die Autoren, welche Projekte für institutionelle PPP in Frage kommen könnten, was für eine flexible Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sei, welche öffentlichen Auftraggeber dafür in betrachte kämen und wie die Umsetzung der PPP angesichts zahlreicher Interessenkonflikte überwacht werden könne.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Landesvergabegesetze und (k)ein Ende?

Autor
Meißner, Barbara
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
453-459
Titeldaten
  • Meißner, Barbara
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2014
    S.453-459
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag besteht im Wesentlichen aus einer tabellarischen Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte der unterschiedlichen Ländervergabegesetze. Dabei differenziert die Autorin zwischen Tariftreue (nach allgemeinverbindlichem Tarifvertrag sowie im Verkehrssektor), Mindestlohn, Umweltkriterien und sozialer Nachhaltigkeit. In der Tabelle sind alle Länder aufgeführt, in denen länderspezifische Vergabegesetze erlassen worden sind. Dies umfasst also alle Bundesländer bis auf Bayern. Der letzte Abschnitt des Beitrags ist den aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen der EU-Vergaberichtlinie sowie der Einführung des bundesweiten Mindestlohns gewidmet. Die Autorin bekräftigt, dass sich die kommunalen Spitzenverbände nicht für eine verpflichtende Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien aussprechen werden, sondern diese optional sehen. In Bezug auf den bundesweiten Mindestlohn vertritt sie die Ansicht, dass die länderspezifischen Regelungen bei der Einführung des bundesweiten Mindestlohns gegenstandslos werden und entfallen können. Zuletzt weist sie noch darauf hin, dass der EuGH in naher Zukunft über das TVgG NRW und das LTTG Rheinland Pfalz zu entscheiden hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neuvergabe von Konzessionsverträgen durch Gemeinden

Autor
Eufinger, Alexander
Normen
§ 46 EnWG
§ 20 GWB
§ 19 GWB
Art. 102 AEUV
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az. KZR 65/12
BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. KZR 66/12
OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2012, Az. 16 U (Kart) 21/12
OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2012, Az. 16 U (Kart) 22/12
Heft
12
Jahr
2014
Seite(n)
779-783
Titeldaten
  • Eufinger, Alexander
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 12/2014
    S.779-783
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG, § 20 GWB, § 19 GWB, Art. 102 AEUV

BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az. KZR 65/12, BGH, Urteil vom 17.12.2014, Az. KZR 66/12, OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2012, Az. 16 U (Kart) 21/12, OLG Schleswig, Urteil vom 22.11.2012, Az. 16 U (Kart) 22/12

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor stellt einführend die gegenwärtige Tendenz zur Rekommunalisierung in deutschen (Groß-)Städten dar und geht sodann auf die Rechtsprechung des BGH vom 17.12.2013 (KZR 65/12 und 66/12) ein. Er erläutert die gesetzlichen Regelungen zur Konzessionsvergabe und stellt klar, dass nach der neuen BGH-Rechtsprechung eine Inhouse-Vergabe wie auch eine Berufung auf das kartellrechtlich anerkannte Konzernprivileg im Bereich der Wegenutzungsrechte Strom und Gas nicht mehr in Betracht kommen, was insbesondere bei der Konzessionierung kommunaler Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe und Stadtwerke) relevant ist. Weiterhin erläutert der Autor die Erwägungen des BGH, dass die Kommunen dem Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB unterliegen. Der Autor schließt mit praktischen Überlegungen im Hinblick auf die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neue EU-Konzessionsvergaberichtlinie

Autor
Prieß, Hans-Joachim
Stein, Roland
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
499-512
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim; Stein, Roland
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.499-512
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten Punkten der EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe. Zunächst erläutern die Autoren den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der neuen EU-Konzessionsrichtlinie. Danach widmen sie sich den spezifischen Konstellationen der Inhouse-Vergabe und der interkommunalen Kooperation. Einen wesentlichen Teil macht die darauf folgende Darstellung des Verfahrens der Konzessionsvergabe aus. Abschließend werden Aspekte der Vertragsänderung und des Rechtsschutzes erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Public Procurement System of Ukraine in the Context of the EU-Ukraine Association Agreement

Autor
Malolitneva, Vesta
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
126-137
Titeldaten
  • Malolitneva, Vesta
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2014
    S.126-137
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag stellt das im Licht des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine reformierte Vergaberecht der Ukraine vor und untersucht es auf Kompatibilität mit den Vorstellungen der EU. Die Verfasserin kommt zu dem Schluss, dass eine Anpassung in weiten Teilen bereits gelungen ist und arbeitet die Stellen heraus, in denen noch Änderungsbedarf besteht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Tightening the Common External Trade Policy on “Uncovered Procurement”: A Populist Move or Well-thought-out Measure?

Autor
Gorski, Jedrzej
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
104-112
Titeldaten
  • Gorski, Jedrzej
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2014
    S.104-112
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag stellt die Pläne der europäischen Kommission für Rechtsvorschriften dar, die den Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten erlauben würden, wenn die Drittstaaten ihrerseits ihre Märkte nicht für europäische Unternehmen öffnen. Der Gesetzgebungsvorgang als solcher ist noch nicht sehr weit gediehen und Fortschritte werden nicht zeitnah erwartet. Von der Reglung betroffen wären nur Vergaben oberhalb von 5 Mio. Euro.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The New European Directive on the Award of Concession Contracts – Promoting Value for Money in PPP Contracts?

Autor
Burnett, Michael
Heft
2
Jahr
2014
Seite(n)
86-103
Titeldaten
  • Burnett, Michael
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2014
    S.86-103
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Artikel beschäftigt sich unter dem Aspekt, dass die Vergabe einer Konzession eine Form der Public Private Partnership (PPP) ist, mit der neuen Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU. Er beleuchtet dazu die entscheidenden Stationen und Diskussionspunkte in der langen Entstehungsgeschichte dieser Richtlinie. Auf dieser Grundlage stellt der Verfasser die wesentlichen Regelungen der Konzessionsrichtlinie vor. Abschließend beschäftigt er sich mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß die Konzessionsrichtlinie von ihrem Ansatz und Vorschriften her die ursprünglich gesetzten Ziele erreichen kann.“
Rezension abgeschlossen
ja

Neues zur Inhouse-Vergabe

Autor
Knauff, Matthias
Normen
Art. 12 VgRL, Art. 28 SRL, Art. 17 KRL
Heft
13
Jahr
2014
Seite(n)
486-491
Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 13/2014
    S.486-491
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 12 VgRL, Art. 28 SRL, Art. 17 KRL

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die im Rahmen des neuen EU-Richtlinienpakets erstmals in das sekundärrechtliche Unionsvergaberecht aufgenommenen Regelungen zur Inhouse-Vergabe. Diese Regelungen setzen im Wesentlichen die Rechtsprechung des EuGH seit der legendären Teckal-Entscheidung aus dem Jahr 1999 um, so dass der Aufsatz zugleich diese Rechtsprechung in ihren wesentlichen Entwicklungsschritten nachzeichnet. Der Autor begrüßt es, dass der mit der längst überfälligen Kodifizierung der neben den Schwellenwerten praktisch bedeutsamsten Ausnahme vom Anwendungsbereich des Unionsvergaberechts ein großer Schritt in Richtung der Erhöhung der Rechtssicherheit getan wurde. Da aber die neuen Vorschriften auch Erweiterungen enthalten und Interpretationsspielräume eröffnen, empfiehlt der Autor dem nationalen Gesetzgeber, diese Unsicherheiten im Zuge der Umsetzung zu beseitigen. Abgerundet wird der Beitrag durch Erläuterungen zu den ebenfalls in die Richtlinien aufgenommenen Bestimmungen zur innerstaatlichen Zusammenarbeit, die sich an der Stadtreinigung Hamburg-Entscheidung des EuGH orientieren, und die Darstellung der Sonderregelungen zur vergaberechtsfreien Kooperation öffentlicher Einrichtungen in der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Verordnung (EG) Nr. 1370/2007).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der vergaberechtliche Mindestlohn im Fadenkreuz des EuGH

Untertitel
Auf dem Weg zu Rüffert II?
Autor
Däubler, Wolfgang
Heft
13
Jahr
2014
Seite(n)
695-701
Titeldaten
  • Däubler, Wolfgang
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 13/2014
    S.695-701
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich vor dem Hintergrund der Vorabentscheidungsersuchen des OLG Koblenz und der VK Arnsberg mit der Zulässigkeit „vergabespezifischer Mindestlöhne“ in den entsprechenden Landesvergabegesetzen. Nach einer Stellungnahme zur Zulässigkeit der Vorlagen kommt der Autor zunächst zum Schluss, dass die Regelungen in den Landesvergabegesetzen nicht gegen EU-Richtlinien – insbesondere die Entsenderichtlinie – verstoßen. Auch die Dienstleistungsfreiheit stehe den Landesregelungen nicht entgegen: Der Eingriff sei durch den Arbeitnehmerschutz gerechtfertigt. Diese Rechtfertigung gelte auch für einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit nach Art. 16 GRCh. Schließlich könne auch ILO-Übereinkommen Nr. 94 – obwohl von Deutschland nicht ratifiziert – als allgemeiner Rechtsgrundsatz für die Zulässigkeit von Mindestlohnvorgaben in Vergabeverfahren herangezogen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die europäische Neuregelung der Inhouse-Geschäfte – Fortschritt oder Flop?

Autor
Dabringhausen, Gerhard
Normen
Art. 12 RL 2014/24/EU
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
512-523
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2014
    S.512-523
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 12 RL 2014/24/EU

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Autor untersucht die Regelungen zu Inhouse-Geschäften in Art. 12 der neuen EU-Vergaberichtlinie (VRL). Er erläutert dabei zunächst die verschiedenen Konstellationen, die von Art. 12 Abs. 1 VRL erfasst werden und geht hierbei auf zahlreiche Beispiele ein. Die Regelung macht das Vorliegen eines Inhouse-Geschäftes zunächst (a) von der ähnlichen Kontrolle wie über eigene Dienststellen, (b) einer mehr als 80%-igen Tätigkeit der kontrollierten juristischen Person, die der Ausführung von Aufgaben dient, mit denen sie von dem die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeber betraut wurde und (c) der Nichtbeteiligung privaten Kapitals an der kontrollierten juristischen Person mit Ausnahme nicht beherrschender Formen der privaten Kapitalbeteiligung und solcher ohne Sperrminorität abhängig. Geregelt werden damit Fälle der „echten“ Inhouse-Gesellschaften, „unechten“ Inhouse-Gesellschaften mit indirekter privater Kapitalbeteiligung sowie von Institutionen mit gesetzlicher Zwangsbeteiligung Privater. Ferner werden die Tatbestandsmerkmale von Art. 12 Abs. 2 VRL, der erstmals umgekehrten vertikalen Inhouse-Vergaben (Tochter an Mutter) sowie horizontale Inhouse-Vergaben (zwischen Töchtern und anderen Verwandten des öffentlichen Auftraggebers), dargestellt. Hierbei untersucht der Autor insbesondere die Frage, ob das Tätigkeitskriterium, das in Absatz 2 von Art. 12 VRL nicht erwähnt ist, hier keine Anwendung findet. Schließlich bereiten aus Sicht des Verfassers auch die Formulierungen in Art. 12 Abs. 3 VRL zu Inhouse-Vergaben an eine gemeinsame Tochtergesellschaft mehrerer öffentlicher Auftraggeber Schwierigkeiten. So verlangt beispielsweise Buchstabe i), dass die beschlussfassenden Organe der kontrollierten juristischen Person sich aus Vertretern sämtlicher öffentlicher Auftraggeber zusammensetzen müssen. Nicht geregelt ist hingegen, ob die erforderliche gemeinsame Kontrolle auch in Fällen eines dominierenden Mehrheitsgesellschafters gegeben ist. Ferner darf die kontrollierte juristische Person nach Buchst. iii) keine Interessen verfolgen, die denen der kontrollierenden Auftraggeber zuwiderläuft. Fraglich ist, wer dies feststellt und wie massiv der Verstoß sein muss. Kritik übt der Verfasser ferner insbesondere an der dogmatischen Formulierung der neuen Inhouse-Regelung. Während der EuGH in seiner Rechtsprechung davon ausgeht, dass es bei einem Inhouse-Geschäft aufgrund der im Vergaberecht geltenden funktionalen Betrachtungsweise an zwei verschiedenen Personen fehlt und damit ein öffentlicher Auftrag nicht gegeben ist, geht der deutsche Text der Richtlinie vom Vorliegen eines öffentlichen Auftrags aus, bei dem lediglich die Anwendung der Vergaberichtlinie ausgeschlossen ist, weshalb er die Frage aufwirft, ob bei Inhouse-Geschäften das europäische Primärrecht oder beispielsweise die Vergabegesetze der Länder Anwendung finden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja