Kommunale Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Untertitel
Europarechtliche Anforderungen an die Förderung von Technologie- und Gründerzentren
Autor
Bulla, Simon
Lorenzmeier, Stefan
Jahr
2013
Seite(n)
213
Verlag
Titeldaten
  • Bulla, Simon; Lorenzmeier, Stefan
  • Nomos
    Baden Baden, 2013
    S.213
  • ISBN 978-3-8487-0791-1
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden Baden
Abstract
Aus der Monatsinfo 10/2014: Gegenstand des Buches sind die beihilferechtlichen Fragen bei der Förderung von kommunalen Gründer- und Technologiezentren. Diese Förderung ist unter gewissen Umständen privilegiert und kann ohne aufwändiges und starres Modifizierungsverfahren durchgeführt werden. Eines der umfassend dargestellten Instrumente ist dabei die sogenannten Vehikelkonstruktion.
Das Buch geht auf die verschiedenen Ebenen der beihilferechtlichen Betrachtung ein. Auf der ersten Ebene geht es um die Trägerschaft eines Gründer- oder Technologiezentrums. Diese Trägerschaft unterliegt nicht einer Ausschreibungspflicht nach dem Beihilferecht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auf der zweiten Ebene der Betrieb dieses Zentrums transparent und diskriminierungsfrei europaweit auszuschreiben. Der erforderliche Zugang Dritter zu dem Gründer- oder Technologiezentrum muss dann den Endbenutzern auf der dritten Ebene unbeschränkt und diskriminierungsfrei gewährt werden. Insbesondere bei der Betrachtung der zweiten Ebene kommt es auch auf einen Gleichklang von vergaberechtlichen beihilferechtlichen Ausschreibungspflichten an.
ISBN
978-3-8487-0791-1
Rezension abgeschlossen
ja

Ist die Überschreitung der Schätzkosten ein sachlicher Grund für einen Widerruf?

Autor
Gruber, Thomas
Gruber, Georg
Heft
7-8
Jahr
2014
Seite(n)
278-281
Titeldaten
  • Gruber, Thomas ; Gruber, Georg
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 7-8/2014
    S.278-281
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Der Auftraggeber hat den Auftragswert sachkundig zu ermitteln. Dabei kann er sich der Erfahrungswerte bedienen, die er aus eigenen Ausschreibungen gewonnen hat. Es liegt im Wesen eines geschätzten Auftragswertes, dass dieser von den Angebotspreisen sowohl unter- als auch überschritten werden kann. Bei der Kostenschätzung handelt es sich also um eine Prognose. Primärer Maßstab für die Höhe des geschätzten Auftragswertes ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sache veranschlagen würde. Die Angemessenheit der Höhe des geschätzten Auftragswertes ist nicht an den Preisen der abgegebenen Angebote zu messen, sondern an den zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung vorliegenden auf Erfahrungswerten / Kostenkennwerten des Auftraggebers beruhenden Preisen, die sich an der Marktlage orientieren. Für die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes können weder die Schätzung des Auftraggeber noch die Preise der tatsächlich eingelangten Angebote für sich alleine maßgeblich sein, da sonst die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes von den subjektiven Vorstellungen der jeweiligen Bieter bzw. des AG abhängig wäre. Der Auftraggeber kann die Ausschreibung gemäß § 139 Abs. 2 Z 3 BVergG aus sachlichen Gründen widerrufen. Der Widerruf der Ausschreibung muss auf objektiven Gründen beruhen. Er kann in jedem Stadium des Vergabeverfahrens erfolgen, zu dem diese Gründe hervorkommen. Der Widerruf muss nicht auf schwerwiegenden Gründen basieren. Es muss sich jedoch um objektive Gründe handeln. Ein Widerruf wegen eines Fehlers des Auftraggebers ist möglich. An die Gründe für den Widerruf aus sachlichen Gründen ist kein strenger Maßstab anzulegen. Generell überhöhte Preise stellen einen Widerrufsgrund dar. Eine Überschreitung der marktüblichen Preise um 20 % oder der Schätzkosten um 36 % rechtfertigen den Widerruf der Ausschreibung.
Rezension abgeschlossen
ja

Prüfpflicht: Öffentlicher Auftraggeber bei Unzuverlässigkeit und Chance auf „Selbstreinigung“ für Unternehmer

Autor
Gölles, Hans
Makarius, Ingrid
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
185-190
Titeldaten
  • Gölles, Hans ; Makarius, Ingrid
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 4/2014
    S.185-190
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die beiden Autoren mit der Zuverlässigkeit von Bewerbern bzw Bietern auseinander. Neben den Aufgaben des Auftraggebers bei Prüfung der Zuverlässigkeit folgt eine Auseinandersetzung mit technischen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen, die ein Unternehmen treffen kann. Abgeschlossen wird der Beitrag durch eine Checkliste mit Anleitungen zur Erstellung von Vergabe-Compliance-Richtlinien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Substituierbarkeit von Teilen der Eignung eines Bieters bzw Bewerbers

Autor
Gölles, Hans
Makarius, Ingrid
Nina, Lassner
Heft
3
Jahr
2014
Seite(n)
129-134
Titeldaten
  • Gölles, Hans; Makarius, Ingrid ; Nina, Lassner
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 3/2014
    S.129-134
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die Autoren stellen tabellarisch die Substituierbarkeit der Eignung (Befugnis, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzw. technische Leistungsfähigkeit) dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

ORF – Kein öffentlicher Auftraggeber

Autor
Casati, Claus
Heft
3
Jahr
2014
Seite(n)
119-128
Titeldaten
  • Casati, Claus
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 3/2014
    S.119-128
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Auftraggebereigenschaft des Österreichischen Rundfunks (ORF) auseinander. Anders als das zuständige Bundesverwaltungsgericht kommt der Autor zu dem Schluss, dass der ORF kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des BVergG 2006 ist. Er begründet dies damit, dass aus seiner Sicht – entgegen der Judikatur – der ORF voll dem Wettbewerb unterliegt und somit gewerbliche Leistungen erbringt. Anders als in Deutschland bestünde aus seiner Sicht keine Staatshaftung bzw. Finanzierungsgarantie.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Preisrecht bricht Vertragsrecht

Untertitel
HOAI: Mindestsatzfiktion und unwirksame Honorarvereinbarungen
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
8-11
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2014
    S.8-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über eine Urteil des BGH (Urteil vom 24.04.2014, VII ZR 164/13). Der BGH entschied in diesem Urteil, dass die Vorschriften des § 6 Abs. 2 HOAI 2009 bzw. § 6 Abs. 3 HOAI 2013 von der Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 §§ 1 und 2 des Gesetztes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistung nicht gedeckt sind. Er stellt die wesentlichen Aussagen des Urteils dar und erläutert diese.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Viele Fragen offen

Untertitel
Der 15. Vergaberechtstag in Düsseldorf
Autor
Rhein, Karl-Uwe
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
13-14
Titeldaten
  • Rhein, Karl-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2014
    S.13-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über den 15. Düsseldorfer Vergaberechtstag. Dabei stellt er die Vorträge der Referenten „Der Auftraggeberbegriff im Wandel“, „Die Konsequenzen der Unzuverlässigkeit“, „Ungewöhnliche und unzumutbare Wagnisse“, „Vergaberecht in der Energiewende“, „Perspektiven der eVergabe“ und „Umsetzungsdialog Deutschland“ vor und skizziert die wesentlichen Kernaussagen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Saktion, Sperre oder Selbstreinigung

Untertitel
zu den Vergaberechtlichen Konsequenzen von Unzuverlässigkeit
Autor
Rhein, Karl-Uwe
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
5-8
Titeldaten
  • Rhein, Karl-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2014
    S.5-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag die verschiedenen vergaberechtlichen Regelungen zu den Folgen der Unzuverlässigkeit dar. Dabei betrachtet er die Regelungen für Oberschwellen- und für Unterschwellenvergabe und deren Zielrichtung. Hierbei geht er auch auf die Möglichkeit der Selbstreinigung ein. Zudem stellt er die unterschiedlichen Rechtsschutzwege gegen Vergabeentscheidung im Ober- und im Unterschwellenbereich sowie gegen die Vergabesperre dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

"Größer als" heißt nicht "mindestens"

Untertitel
Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung - der aktuelle Fall
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
25-27
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2014
    S.25-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser greift in seinem Beitrag das Problem auf, dass eine unscharfe Verwendung von Vergleichszeichen der mathematischen Notation in den Vergabeunterlagen unbeabsichtigte zwingende Ausschlüsse von Angeboten zur Folge haben kann. Ausgehend von einem Praxisfall (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2014 – Verg W 2/14) zeigt er auf, dass die Verwendung des Vergleichszeichen „größer als X“ in der Leistungsbeschreibung dazu führt, dass Angebote, deren Werte in dem fraglichen Bereich gleich X sind, von den Vergabeunterlagen abweichen. Er weist darauf hin, dass wenn die Vergabestelle in der Leistungsbeschreibung eigentlich Werte verlangt, die gleich groß oder größere sein sollen, dies auch mit dem entsprechende Vergleichssymbol „≥“ dargestellt werden muss. Die gleiche Problematik sei auch häufig in den Wertungstabellen anzutreffen. Hier entstünden durch die unpräzise Verwendung der Vergleichssymbole Lücken in denen keine klare Punktevergabe erfolgen kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach den neuen Vergaberichtlinien

Autor
Brockhoff, Sven
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
625-633
Titeldaten
  • Brockhoff, Sven
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2014
    S.625-633
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Bei der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit geht es um die Kooperation öffentlicher Stellen bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen, die von der öffentlichen Hand zur Wahrnehmung der ihr obliegenden Aufgaben benötigt werden. Der europäische Gesetzgeber hat mit Schaffung der neuen Vergaberichtlinien umfassende Regelungen zur vergaberechtlichen Behandlung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit geschaffen. Dabei hat er sich im Wesentlichen an der Rechtsprechung des EuGH orientiert, welcher die Grundsätze zur vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe und interkommunalen Zusammenarbeit entwickelt hat. Im vorliegenden Aufsatz geht der Autor nach einer kurzen grundlegenden Einführung zum Thema auf die bisherige und die neue Rechtslage vergleichend ein, wobei auch Sonderregelungen Erwähnung finden. In einem abschließenden Fazit bescheinigt er den Regelungen die Schaffung eines höheren Maßes an Rechtssicherheit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja