Interkommunale Zusammenarbeit unter der Ägide des Vergaberechts
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
§ 98 Nr. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil v. 09.06.2009 - C-480/06
Zeitschrift
Heft
10
Jahr
2012
Seite(n)
113-116
Titeldaten
- Kirch, Thomas
- Vergabe News
-
Heft 10/2012
S.113-116
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 99 Abs. 1 GWB, § 98 Nr. 1 GWB
EuGH, Urteil v. 09.06.2009 - C-480/06
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die Bündelung zur Verfügung stehender Ressourcen zur Steigerung von Effizienz ist mittels interkommunaler Zusammenarbeit möglich und häufig sinnvoll. Vielfach lässt sich hierdurch der Verwaltungs- und Verfahrensaufwand reduzieren und zugleich ein günstigerer Preis erzielen. Als rechtliche Grundlage besitzt nicht nur das kommunale Selbstverwaltungsrecht des Art. 28 Abs. 2 GG Bedeutung; insbesondere ist auch auf das Vergaberecht zu achten. Neben den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit beschreibt der Autor daher auch eingehend deren Konsequenz einer möglichen Ausschreibungspflicht. Liege ein öffentlicher Auftrag i.S.d. § 99 Abs. 1 GWB vor und bestehe zudem kein Ausnahmetatbestand eines Inhouse-Geschäfts, so sei das Vergaberecht stets relevant.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja