The Evolution of Electronic Public Procurement Under Directive 2014/24/EUtelles

Autor
Telles, Pedro
Heft
4
Jahr
2024
Seite(n)
242-248
Titeldaten
  • Telles, Pedro
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2024
    S.242-248
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
The Evolution of Electronic Public Procurement Under Directive 2014/24/EU
Der Artikel befasst sich mit der Entwicklung der elektronischen öffentlichen Auftragsvergabe in der EU-Richtlinie 2014/24/EU. Diese machte elektronische Vergabeverfahren ab bestimmten Schwellenwerten verpflichtend. Damit wollte der Normgeber eine Effizienzsteigerung, mehr Transparenz und mehr grenzüberschreitenden Wettbewerb erzeugen. Tatsächlich blieb die Umsetzung jedoch auf der Digitalisierung bestehender papierbasierter Verfahren beschränkt, ohne eine tiefgreifende digitale Transformation in der öffentlichen Auftragsvergabe zu bewirken. Zwei zentrale Neuerungen waren das „European Single Procurement Document“, das Eigenerklärungen statt Nachweisen zulässt, und eCertis, eine Vergleichsdatenbank nationaler Anforderungen. Die EU-Kommission begleitete die Einführung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität, unter anderem durch strukturierte Bekanntmachungen (eForms), deren Umsetzung jedoch zwischen den Mitgliedstaaten variiert. Trotz dieser Fortschritte kam der Europäische Rechnungshof zu der Bewertung, dass viele der Ziele – wie Transparenz und Wettbewerb – bislang nicht erreicht wurden. Die Kommission hat in mehreren Mitteilungen betont, dass qualitativ hochwertige Daten die Grundlage für bessere Entscheidungen und Kontrollen seien. Jedoch blieb die Integration der eProcurement-Systeme in breitere Verwaltungsprozesse auf einem geringen Niveau. Der 2024 gestartete „Public Procurement Data Space“ soll alle Vergabedaten EU-weit zentral zugänglich machen, erfasst jedoch nur einen Teil des Gesamtvolumens. Nach Ansicht des Verfassers zeigt sich, dass die aktuellen Regelungen mögliche technologische Potenziale ungenutzt lassen. Für den künftigen Rechtsrahmen fordert er ein Umdenken hin zu einer echten Digitalisierung mit vernetzter Dateninfrastruktur, Automatisierung und Innovationsorientierung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Textilien auf Miet- bzw. Leasingbasis

Autor
Schäffer, Rebecca
Jahr
2025
Seite(n)
2-8
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • 2025
    S.2-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin beleuchtet in ihrem Beitrag die vergaberechtlichen und praktischen Aspekte der Beschaffung von Textilien auf Miet- oder Leasingbasis durch öffentliche Auftraggeber. Diese Beschaffungsform gewinnt in Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Polizei oder der Feuerwehr zunehmend an Bedeutung. Anders als beim Kauf bleibt das Eigentum an den Textilien bei spezialisierten Dienstleistern („Textilservices“), die häufig zusätzliche Leistungen wie Reinigung, Reparatur oder Logistik anbieten. Miete und Leasing unterscheiden sich im Detail. Während beim Mietvertrag der Anbieter auch für Instandhaltung verantwortlich ist, ist das Leasing oft mit mehr Verantwortung für den Nutzer verbunden. Die Entscheidung zwischen Kauf, Miete oder Leasing liegt im Ermessen des Auftraggebers und hängt von Faktoren wie Kostenstruktur, Flexibilität, Nachhaltigkeit und Ressourceneinsatz ab. Mietmodelle bieten Vorteile in Bezug auf Liquidität, Nachhaltigkeit und logistischen Aufwand, während der Kauf langfristige Kontrolle und potenziell geringere Gesamtkosten bieten können. Vergaberechtlich sind Textilserviceverträge in der Regel als Dienstleistungsverträge einzuordnen, nicht als Rahmenvereinbarungen. Bei der Auftragsvergabe sind die korrekte Verfahrensart, die EU-Schwellenwerte und eine präzise Leistungsbeschreibung entscheidend. Letztere sollte alle Anforderungen an Textilien und Dienstleistungen erfassen – von Hygienestandards über Umweltkriterien bis zu Transportlogistik. Auch Gütezeichen können als Nachweise dienen. Abschließend betont sie, dass eine klare Vertragsgestaltung und passende Zuschlagskriterien – insbesondere unter Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten – essenziell sind, um wirtschaftlich und rechtssicher zu beschaffen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wenige Worte – große Wirkung

Untertitel
Typische Fallstricke bei der Formulierung der Vorabinformation
Autor
Pfeuffer, Julian
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
8-10
Titeldaten
  • Pfeuffer, Julian
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2025
    S.8-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag typische Fallstricke bei der Formulierung der Vorabinformation nach § 134 GWB dar. Er zeigt auf, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben – etwa zur Bieteridentität, Rangplatz oder zu Ausschlussgründen – zur Unwirksamkeit der Information führen können, was wiederum die Wartefrist hemmt, und Nachprüfungsverfahren provoziert. Auch ungenaue Formulierungen zur Bindefrist oder das taktische Legen von Fristen (z. B. über Feiertage) können erfolgreich beanstandet werden. Der Verfasser arbeitet heraus, dass zwar keine überhöhten Anforderungen an die Information gestellt werden dürfen, jedoch müsse die Vorabinformation ausreichend klar und vollständig sein, um den Bietern eine fundierte Entscheidung über mögliche Rechtsmittel zu ermöglichen. Der Verfasser empfiehlt daher eine besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Schreiben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vertrauen ist gut ...

Untertitel
Wann endet das „Vertrauendürfen“?
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
24-27
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2025
    S.24-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht, wann und mit welchen Mitteln die Vergabestelle das abgegebene Leistungsversprechen des Bieters vor Zuschlagserteilung überprüfen und hinterfragen muss. Der Verfasser untersucht dies anhand der Zuschlagskriterien, der formalen Ausschlusskriterien und der Eignungskriterien und konstatiert eine Bandbreite ("Kontrapunkte") an Gerichtsentscheidungen. Das wird anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Auftragswert ist nicht gleich Auftragswert

Untertitel
Umsatzanforderungen an die Bieter berechnen sich andern
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 46 Abs. 2 Satz 1 VgV
Gerichtsentscheidung
VK Bund, Beschluss vom 05.06.2024, VK 2 - 39/24
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
21-23
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2025
    S.21-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 Abs. 2 Satz 1 VgV

VK Bund, Beschluss vom 05.06.2024, VK 2 - 39/24

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag bespricht eine Entscheidung der Vergabekammer Bund vom 05.06.2024, VK 2-39/34, in der zu der Frage Stellung genommen wird, welcher Mindestjahresumsatz von Bietern zulässigerweise verlangt werden kann: Auch wenn die Vergabeverordnung grundsätzlich den Nachweis eines Mindestjahresumsatzes in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswertes zulässt (§ 46 Abs. 2 Satz 1 VgV), darf der Auftraggeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht unbesehen das Zweifache des von ihm nach § 3 VgV geschätzten Auftragswertes ansetzen, konkret darf nicht unbesehen der Gesamtauftragswert einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung dem Mindestjahresumsatz zugrunde gelegt werden. Der Autor fasst treffend zusammen: Der Auftragswert für die Schwellenwertberechnung ist nicht gleich dem Auftragswert für die Ermittlung des jährlichen Mindestumsatzes.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die neue EVB-IT Rahmenvereinbarung

Autor
Müller, Anne
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2025
Seite(n)
22-24
Titeldaten
  • Müller, Anne; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 2/2025
    S.22-24
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser berichten über die neue EVB-IT Rahmenvereinbarung. Einleitend stellen sie den Hintergrund und Zweck der Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) dar. Anschließend erläutern sie die Systematik der Rahmenvereinbarung mit ihrem wesentlichen Merkmal dem modularen Aufbau. Sie weisen darauf hin, dass die neue EVB-IT Rahmenvereinbarung ausschließlich digital in dem neuen Vertragsdesigner „EVB-IT digital“ bereitgestellt wird. Sodann stellen sie die wesentlichen Inhalte dar und geben Einblick in den Erstellungsprozess im Digitaltool. In ihrem Fazit zeigen sie auf, dass durch die mit der Wirtschaft abgestimmten Vertragsmuster keine „kreativen Eigenlösungen“ für die Verknüpfung von Rahmenvertragsbedingungen mit den Standard-EVB-IT Verträgen mehr nötig sind
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Transparente Verfahren zum Aufbau der Ladesäulen-Infrastruktur in Kommunen

Autor
Metken, Aliena
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2025
Seite(n)
38-41
Titeldaten
  • Metken, Aliena; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 3/2025
    S.38-41
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag dar, dass es in jeder Kommune transparente Verfahren für die Nutzung öffentlicher Flächen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur durch private Unternehmen geben müsse. Sie führen aus, dass das Bundeskartellamt (BKartA) in seinem Abschlussbericht zur „Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ festgestellt habe, dass es Probleme bei der Angebotskonzentration für Ladeinfrastruktur gibt. Die Autorinnen skizzieren ein transparentes Verfahren, das aus ihrer Sicht den Anforderungen des BKartA genüge. Sie erläutern, dass Kommunen verpflichtet seien, das kartellrechtliche Missbrauchsverbot zu berücksichtigen und eine ungerechtfertigte Bevorzugung, insbesondere des eigenen Stadtwerks, zu vermeiden. Darüber hinaus beschreiben sie mögliche Rechtsverstöße und deren Folgen, wenn eine Gebietskörperschaft öffentliche Flächen exklusiv oder bevorzugt an das eigene kommunale Stadtwerk oder einen einzelnen Anbieter vergibt. Die Autorinnen empfehlen, dass jede Kommune eine Bestandsaufnahme machen und eine Standortauswahl treffen sollte. Sie betonen die Wichtigkeit eines strukturierten Ablaufs eines transparenten Verfahrens zur Flächenvergabe, um Akzeptanz bei allen Beteiligten zu schaffen. Abschließend appellieren die Autorinnen für eine gesetzgeberische Klarstellung, dass bei der Vergabe von öffentlichen Flächen für die Errichtung von Ladeinfrastruktur die Gebietskörperschaft ebenso privatwirtschaftlich tätig ist wie bei der Vergabe von Wegerechten für Strom- und Gasnetze.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Dringlichkeitsvergabe

Autor
Einmahl, Matthias
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
20-22
Titeldaten
  • Einmahl, Matthias
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2025
    S.20-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Herausforderungen der Dringlichkeitsvergabe. Wesentliches Merkmal ist, dass ohne sie wesentliche Verwaltungsaufgaben nicht erfüllt werden können. Selbstverschuldete Zeitnot schließt eine Dringlichkeitsvergabe grundsätzlich aus, wird in der Rechtsprechung bei Leistungen der Daseinsvorsorge aber teils dennoch akzeptiert. Trotz der Eilbedürftigkeit ist nach der Rechtsprechung ein „Wettbewerb light“ durchzuführen, bei dem mehrere Unternehmen beteiligt werden sollten, und die Vertragslaufzeit begrenzt werden muss.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kooperation mit Vergaberecht

Untertitel
Wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsträgern gelingen kann
Autor
Einmahl, Matthias
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2025
Seite(n)
5-7
Titeldaten
  • Einmahl, Matthias
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2025
    S.5-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation zwischen öffentlichen Verwaltungsträgern. Angesichts knapper Kassen und Fachkräftemangel gewinnen solche Zusammenschlüsse – etwa bei Volkshochschulen, IT-Dienstleistungen oder Vergabestellen – an Bedeutung. Zentral ist die Frage, ob dabei das Vergaberecht Anwendung findet. Entscheidend ist, ob ein entgeltlicher öffentlicher Auftrag vorliegt. Kooperationen sind vergaberechtsfrei möglich, wenn etwa ein Zweckverband mit eigenständiger Aufgabenwahrnehmung gebildet wird, eine gemeinsame GmbH betrieben wird oder eine zentrale Beschaffungsstelle eingerichtet wird. Auch eine Zusammenarbeit gemäß § 108 Abs. 6 GWB ist erlaubt, sofern sie auf gemeinsamen Zielen basiert, nicht primär der Gewinnerzielung dient und keine nennenswerte Markttätigkeit entsteht. Der Autor betont, dass Vergaberecht Kooperation nicht behindert, sondern Wettbewerb dort schützt, wo private Anbieter betroffen sein könnten. Voraussetzung für rechtssichere Kooperationen ist eine sorgfältige vertragliche Gestaltung, die den Leistungsanteil aller Partner dokumentiert, wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsträgern gelingen kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bieteridentität im Vergabeverfahren

Autor
Lausen, Irene
Heft
2
Jahr
2025
Seite(n)
67-71
Titeldaten
  • Lausen, Irene
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2025
    S.67-71
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit dem Thema Bieteridentität im Vergabeverfahren und beleuchtet die Frage, wann ein Bieterwechsel vorliegt und welche Rechtsfolgen daran anknüpfen. In einem ersten Schritt setzt sie sich mit der Person des Bieters und daran anknüpfend mit dem Begriff der Bieteridentität und dem insoweit zu beachtenden zeitlichen Rahmen auseinander. Hierbei geht sie insbesondere auf Unterschiede in der nationalen und der unionsrechtlichen Rechtsprechung ein und verdeutlicht diese u.a. am Beispiel der Verschmelzung zweier Unternehmen. Anschließend setzt sich die Autorin mit dem Identitätswechsel bei Bietergemeinschaften auseinander und arbeitet auch hier die Unterschiede zwischen der nationalen und der unionsrechtlichen Rechtsprechung heraus. Abschließend setzt sich die Autorin kritisch mit der Rechtsprechung des EuGH auseinander und stellt einen eigenen praxisnahen Lösungsvorschlag für die aufgezeigten Konflikte vor. In einem Ausblick weist die Autorin sodann darauf hin, dass davon auszugehen sei, dass die recht alte nationale Rechtsprechung auf die neueren Entscheidungen des EuGH reagieren werde, sodass mit einer entsprechenden Beeinflussung auf nationaler Ebene zu rechnen sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja