Nicht nur sauber, sondern rein
Untertitel
Was belastete Bieter tun müssen, um wieder am Wettbewerb teilzunehmen
Normen
§ 6 Abs 6 lit c) EG VOL/A
Gerichtsentscheidung
VK Lüneburg, VgK-04/2011 vom 24.03.2011
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
27-29
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
-
Heft 4/2011
S.27-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 6 Abs 6 lit c) EG VOL/A
VK Lüneburg, VgK-04/2011 vom 24.03.2011
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser diskutiert an der Entscheidung der VK Lüneburg (VgK-04/2011 vom 24.03.2011) welche Verpflichtungen und Handlungsoptionen die Vergabestelle hat, wenn ihr - auch nach Wahl des Zuschlagsempfängers - kartellrechtliche Verfehlungen eines Bieters bekannt werden. Dabei geht er vertieft auf die Anforderungen an Unternehmen bei der Selbstreinigung und auf die Prüf- und Kontrollpflichten der Vergabestellen ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja